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Familie Salopek (Gästezimmer GERMANIA)

Sandstraße 43a

51379 Leverkusen

E-Mail: info@zimmer-apartment-leverkusen.de

Telefon:     02171-3959228 (Keine Anrufe nach 20 Uhr ! )

Mobilfunk: 0163-7207321   (Keine Anrufe nach 20 Uhr ! )

Keine unangemeldeten "ich-war-gerade-in-der-Nähe-Besuche"!


Wichtiger Hinweis zur Buchung !

Eine Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt ist NICHT möglich und es entsteht bei einer Buchung KEIN Mietverhältnis i.S.d. § 535 BGB, sondern ein Gastaufnahmevertrag (ähnlich, wie Hotel/Pension) !

Im Vorfeld einer verbindlichen Buchung empfehlen wir daher unbedingt auch einen Blick in unsere ABG auf unserer Homepage, welche auch unsere Hausordnung beinhalten und Bestandteil eines jeden mit uns geschlossenen Beherrbungsvertrages sind (http://zimmer-apartment-leverkusen.de/8.html )

                                         

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AGB-Hausordnung-Buchungsinfos 

                       

§ 1 . Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung aller Wohnungen/Zimmer des Vermieters zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnung/Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen, als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.


§ 2 . Beherbergungsvertrag

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per E-Mail oder SMS bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Vermieter (Eheleute T.u.K. Salopek) und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.  

(3) Aus versicherungsrechtlichen (Schadenersatz etc.), formaljuristischen (Gerichtsstand, Identitätsbetrug etc.), erfahrungsbasierten und pragmatischen (Bonität, Kompatibilität etc.) Gründen findet KEINE Vermietung statt an:

a.)  Asylanten & FlüchtlingeEGAL, mit welchem Aufenthaltstitel Staatsbürgerschaft.

b.) Alkoholiker, Drogenabhängige, Mittellose und Personen mit psychischen Erkrankungen von denen ein erhöhtes  Risiko für Leib, Leben und Eigentum anderer Mieter und des Vermieters ausgehen könnte.

c.) Personen aus Nicht-EU-Staaten mit befristeten Aufenhaltstiteln.

Wird der Vermieter bei der Buchung über die Identität des Gastes, dessen Staatsangehörigkeit, den Hauptwohnsitz, den Auftenthaltsstatus, den Grund der Buchung oder sonstige Umstände, die im Widerspruch zu den hier aufgeführten AGB stehen, getäuscht oder bewusst im Unklaren gelassen, behält sich der Gastgeber das Recht vor, den Gast, ohne Erstattung, abzuweisen!
(4) Soll/en im Rahmen einer bereits erfolgten und andauernden Buchung, auf Wunsch des Bestellers eines Zimmers/Wohnung ein Gast/Gäste(Mitarbeiter) z.B. aufgrund von Urlaub oder Krankheit, durch andere Gäste (Mitarbeiter) ersetzt werden, ist dies dem Vermieter mitzuteilen und von seiner Zustimmung abhängig. Ungeachtet  einer entsprechenden Zustimmung durch den Vermieter, müssen die Ersatz-Gäste den in diesen AGB enthaltenen Anforderungen entsprechen, insbesondere § 2 Abs. 3 ist zu beachten.
(5) Eine Wohnsitzanmeldung beim Einwohnermeldeamt ist NICHT möglich und es entsteht bei einer Buchung KEIN Mietverhältnis i.S.d. § 535 BGB, sondern ein Gastaufnahmevertrag (ähnlich, wie Hotel/Pension) !
(6) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3. Haustiere

Bei unseren Wohnungen handelt es sich um hochwertig ausgestattete und Allergiker-taugliche Objekte, so dass das Mitbringen von Haustieren - egal, wie klein und stubenrein - strengstens untersagt ist ! Das heimliche Einbringen von Haustieren führt u.a. sofort zur Beendigung des Aufenthaltes, ohne Erstattung geleisteter Zahlungen.

§ 4 - Reservierungen

Reservierungen von mehr, als 7 Nächten am Stück sind jederzeit möglich, während Reservierungen von 7 Tagen oder weniger frühestens 7 Tage im Voraus möglich sind. Es ist zu beachten, dass nur der tatsächlich (konkretes An-und Abreisedatum) gebuchte und im Voraus bezahlte Zeitraum für beide Seiten rechtlich bindend und Gegenstand des Beherrbergungsvertrages ist. Absichtsbekundungen und Formulierungen, wie: ".....Benötigen bis vorraussichtlich.......", "....bis Ende des Monats", "...bis Ende des Jahres" oder ähnliches, sind KEIN verbindlicher Buchungszeitraum, sondern nur Anfragen nach einer Verlängerungsoption, welche in § 5 geregelt sind.


§ 5 (a) - Optionale Verlängerung des Aufenthalts

(1) Wird vom Mieter die Möglichkeit einer optionalen Verlängerung des Aufenthalts gewünscht, ist zu beachten, dass zunächst nur der formgerecht (Abs. 2) konkretes An-und Abreisedatum) gebuchte und bezahlte Zeitraum für beide Seiten rechtlich bindend und Gegenstand des Beherrbergungsvertrages ist.
Es besteht kein rechtlicher oder vertraglicher Anspruch auf Verlängerung des Aufenthaltes (siehe auch § 7 Abs. 9 dieser AGB).
(2) Ferner hat der Mieter keinen Anspruch darauf, seinen Aufenthalt in dem bereits gebuchten Zimmer fortzusetzen. Der Vermieter ist lediglich gehalten dem Mieter für den Verlängerungszeitraum ein, nach mittleren Maßstäben für Monteuerunterkünfte in NRW, gleichwertiges Zimmer zur Verfügung zu stellen.
(3) Eine zwischen Vermieter und Gast vereinbarte Verlängerungsoption wird für beide Seiten erst verbindlich, wenn der Gast sich schriftlich, per E-Mail oder SMS, auf die Verlängerungsoption beruft und der Vermieter dieser Verlängerungsanfrage, ebenfalls schriftlich, per E-Mail oder SMS, zustimmt.
(4) Dem Vermieter steht es insofern ungeachtet gewünschter Verlängerungsoptionen frei , die Wohnung/Zimmer jederzeit anderweitig zu vermieten, falls der Mieter nicht vorher in der hier (Abs. 3) genannten Form den Buchungszeitraum verbindlich verlängert.
Vom Gast vorgetragene mündliche Absichtserklärungen und Beteuerungen berechtigen nicht zur Inanspruchnahme einer Verlängerungsoption und begründen keine verbindliche, neue (Verlängerungs-)Buchung !
(5) Kommt es vor einer formgerechten Inanspruchnahme einer Verlängerungsoption zu einer Vermietung an Dritte, so dass die Verlängerungsoption nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, setzt der Vermieter den Mieter umgehend über die Unmöglichkeit der Verlängerung in Kenntnis.
(6) Im Falle einer formgerechten und rechtswirksamen Inanspruchname der Verlängerungsoption, muss die Miete für den Verlängerungszeitraum spätestens am Vorabend des Tages, an dem der laufende Buchungszeitraum endet, bar vor Ort gezahlt oder per Banküberweisung auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein ! 

Beispiel: Buchung vom 01.01.2020 - 14.01.2020 soll bis zum 28.01.2020 verlängert werden.: Zahlung für den optionalen Verlängerungszeitraum muss spätestens am 13.01.2020 bis 20 Uhr erfolgt sein - ansonsten endet der Aufenthalt automatisch am 14.01.2020 um 11 Uhr und eine Verlängerung kann vom Vermieter trotz schriftlicher Vereinbarung abgelehnt werden.


                             GELDschulden sind BRINGschulden !!

Der Vermieter wird keinem Gast ständig hinterlaufen, um ihn zu fragen, ob und wann er verbindlich von der Verlängerungsoption Gebrauch zu machen und die Miete für die Verlängerung zu zahlen, gedenkt !!


§ 5 (b) - Waschmaschinennutzung / Trockner

Das Trocknen von Wäsche in den Wohnungen/Zimmern ist wegen Schimmelgefahr strengstens verboten !  Das Selbe gilt für das Trocknen von Wäsche auf den Balkongeländern, weil es in Deutschland (außern in sozialen Ghettos und in einigen Kulturkreisen) verpönt ist, was unseren Ruf in der Nachbarschaft schädigen würde. Daher ist zwingend der Trockner zu nutzen !


§ 6 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) a) Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Wohnung/Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Wohnung/Zimmer entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Monteurwohnung in NRW. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich in einer Buchungsbestätigung schriftlich zugesagte Ausstattungsmerkmale und Eigenschaften der Wohnung/Zimmer, nicht dagegen für die subjektive Einschätzung der Qualität der Ausstattung oder der Eigenschaften der Wohnung/Zimmer.
b) Der Vermieter wechselt die zur Verfügung gestellte Bettwäsche alle 14 Tage, die Handtücher alle 4 Tage und nimmt je nach Notwendigkeit kleinere Zwischenreinigungen der Wohnung/Zimmer vor. Diese Leistungen sind jedoch reine Kulanzleistungen auf freiwilliger Basis - Ein Anspruch hierauf besteht nicht !
c) Der Vermieter stellt dem Gast Sateliten-TV sowohl im Gemeinschaftswohnraum, als auch in jedem einzelnen Zimmer kostenlos zur Verfügung. Allerdings gewährleistet der Vermieter nicht, dass die Fernsehprogramme störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden können. Auch kann keine bestimmte Bild- oder Übertragungsqualität gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor den Zugang zum Satellitenfernsehen im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten, ohne vorherige Ankündigung, zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass bestimmte Fernsehsender oder Dienste genutzt werden können.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Wohnung/Zimmer und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung/Zimmer belegen. Die Wohnung/Zimmer steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(4) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung/Zimmer vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Die Zahlung hat zu diesem Zeitpunkt in bar oder vorab per Banküberweisung zu erfolgen. Es gilt ausnahmslos: Kein Geld – Keine Schlüssel ! EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.                                        (5) Sind die geschuldeten Beherrbergungskosten nicht bis zum Anreisetag auf dem Konto des Vermieters eingegangen oder wurden nicht vor Ort in bar gegen Quittung in voller Höhe entrichtet, findet keine Schlüsselübergabe statt und dem Gast wird der Zutritt zu den von ihm gebuchten Räumlichkeiten verwehrt. Dem Vermieter steht es in einem solgen Fall frei:
a) vom Vertrag zurück zu treten und die Räumlichkeiten noch am selben Tag anderweitig zu vergeben oder
b) eine angemessene Frist von 3 Werktagen einräumen, um die Beherrbergungskosten zu zahlen und dann die Leistung, wie ursprünglich gebucht, in Anspruch zu nehmen.
Die Entscheidung des Vermieters ist dem Gast schriftlich per E-Mail oder SMS mitzuteilen.
Während dieser 3-Tages-Frist hat der Gast aber keinen Anspruch darauf die Räumlichkeiten zu betreten. Dies ist ihm erst nach vollständiger Zahlung der Beherrbergungskosten gestattet.
Tritt der Vermieter gem. § 5 a) vom Vertrag zurück oder zahlt der Gast im Falle des § 5 b) nicht innerhalb der eingeräumten Frist, ist der Vermieter berechtigt die Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten, was den Gast aber nicht von der Zahlungspflicht gemäß § 8 (1) entbindet. Etwaige Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung, sofern diese dem Vermieter möglich war, sind dann mit den Mietschulden des Gastes zu verrechnen. Die Differenzt muss der Gast gemäß § 8 (1) an den Vermieter zahlen - Mietschulden werden, falls erforderlich, rigoros auf dem Rechtsweg eingeklagt.
(6) Dem Vermieter steht es vor einer verbindlichen Buchung frei von den hier ausgewiesenen Zimmer- und Wohnungspreisen nach oben (z.B. zu Messen, Fußballspielen etc.) oder unten (z.B. Langzeitbuchungen) abzuweichen und mit dem Gast individuelle Preise zu vereinbaren. Verbindlich ist jeweils der von beiden Vertragsparteien schriftlich per Mail oder SMS bestätigte und somit rechtswirksam vereinbarte Preis!
(7) Der Vermieter behält sich vor, bei Buchungen, die mehr, als 7 Tage in der Zukunft liegen, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung/Zimmer/Zimmer vereinbarten Preis, sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Vermieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen kann und wird der Vermieter analog § 6 (5) verfahren.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.
(9) Bei vorzeitiger Abreise des Gastes - egal aus welchem Grund - ausser in Fällen höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen etc..), erfolgt keine Erstattung gezahlter Beherrbergungskosten.

§ 7 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Der Gast hat die ihm überlassene Wohnung/Zimmer und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 5.30 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Wohnung/Zimmer ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Wohnung/Zimmer Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist untersagt. Werden Tiere ohne Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 € (netto) in Rechnung stellen.
(4) In der Wohnung/Zimmer gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter, abgesehen davon, dass in solchen Fällen der Aufenthalt sofort, ohne Erstattung geleisteter Zahlungen, beendet ist, eine (Ozon-)Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf den Balkonen erlaubt - Vor dem Hauseingang darf nur in Ausnahmefällen geraucht werden, mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters und keinesfalls in Gruppen, die den Nachbarn unangenehm in´s Auge stechen.
(5) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä., so wie das Mitbingen und betreiben von eigenen Elektrogeräten jeglich Art (insbesondere Wasserkocher,  Kaffeemaschinen, Klimaanlagen, Heizlüfter etc.) ist in der Wohnung/Zimmer nicht erlaubt, bzw. bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich elektrische Zahnbürsten, Smartphones, Tablets, Laptops, Uhren und Radiowecker)
Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration und Elektrogeräte o. ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration und/oder Verwendung eigener Elektrogeräte o. ä., verpflichtet.
(6) Abgesehen zum Zwecke des Wechselns von Bettwäsche und Handtüchern etc., hat der Vermieter, mit Blick auf die Einhaltung der Hausordnug (Rauchverbot, Besuchtsverbot etc.), ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung/Zimmer, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen, so dass die Kontrollen, mit Ausnahme der konkret anlassbezogenen, vornehmlich zwischen 10 Uhr und 15 Uhr stattfinden, wenn die Gäste außer Haus sind und somit nicht gestört werden. Abweichend hiervon, kann der Gast vor Ort, in Absprache mit dem Vermieter, andere Regelungen vereinbaren.
(7) (a) Beim Verlust von Schlüsseln wird vom Vermieter, zusätzlich zu den Kosten für Ersatzschlüssel, die per Rechnung nachgewiesen werden, pro Schlüssel eine Aufwandspauschale von 15,-€ pro Schlüssel erhoben ! Wurde der Hauseingangsschlüssel verloren, muss das Schloss aus Sicherheits- und Versicherungstechnischen Gründen ausgetauscht und durch ein neues Schloss, einschließlich neuer Schlüssel für alle Gäste und den Vermieter, ersetzt werden. Hierfür stellt der Vermieter eine Pauschale in Höhe von 150,-€ in Rechnung, die vor Ort in bar gegen Quittung zu entrichten ist.
(b) Ist der Einsatz eines Schlüsseldienstes erforderlich, weil ein Schlüssel abgebrochen ist oder im Zimmer vergessen wurde etc., entfällt die Pauschaule aus 7 (a) und stattdessen ist der Rechnungsbetrag des Schlüsseldienstes an Ort und Stelle durch den Gast selbst, direkt an den Schlüsseldienst zu entrichten.
(8) Die Hausordnung im Detail befindet sich gut sichtbar an der Innenseite einer jeden Zimmertür und zusätzlich im Eingangsbereich der Wohnung/Zimmer und wird im Rahmen der Schlüsselübergabe mit jedem Gast ausführlich besprochen !
(9) Bei Verstößen gegen die Hausordnung (i.d.R. erfolgt vorher eine mündliche Abmahnung),  bei Beleidigungen, Tätlichkeiten oder sonstigem inakzeptablem Verhaltem gegen andere Gäste oder den Vermieter,  die eine Fortsetzung des Aufenthaltes unzumutbar machen, hat der Vermieter das Recht den Aufenthalt sofort und ohne Erstattung der Miete zu beenden (außerordentliche Kündigung - siehe auch § 8 d.). In den selben Fällen kann der Vermieter auch eine bereits vereinbarte optionale Verlängerung des Aufenthaltes widerrufen und vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

(1) Grundsätzlich sind Stornierung/Rücktritt nicht möglichEs gilt: Gebucht ist gebucht ! Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht oder verspätet in Anspruch nimmt. Bei bereits geleisteten Zahlungen oder Anzahlungen erfolgt keine Erstattung oder Minderung und der Rest der Gesamtmiete bleibt zahlbar. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung/Zimmer hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung/Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(3) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 20.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem schriftlich vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt die Buchung als vom Gast storniert. Abs. 1 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Vermieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.
(4) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B .:                                              a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen                                                                                                                    b) die Ferienwohnung/Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,                                                                            c) die Ferienwohnung/Zimmer zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
(5) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.


§ 9 . Parken

Direkt vor dem Haus ist für jede Wohnung ein kostenloser Stellplatz (egal, ob PKW, Van oder LKW) vorgesehen und mit der Buchung garantiert. Werden mehr Stellplätze benötigt, ist dies nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter auch problemlos möglich.

Werden nur einzelne Zimmer gebucht, ist nicht für jedes Zimmer ein Stellplatz direkt vor dem Haus garantiert, sondern die die jeweils größten Fahrzeuge haben vorrang ABER im Umkreis von max. 100 m rund um´s Haus befinden sich mehr, als genügend kostenlose, öffentliche Stellplätze, so dass Parken insgsamt bei uns kein Problem darstellt.

§ 10 . Haftung; Verjährung

(1) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung/Zimmer verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung/Zimmer, in der Ferienwohnung/Zimmer und/oder am Inventar der Ferienwohnung/Zimmer schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).                       (4) Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Fahrräder etc. und deren Inhalte, haftet der Vermieter nicht.


§ 11 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Die Wohnung/Zimmer steht am Anreisetag regelmäßig ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 14.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde.
(2) Wenn ein Termin zur Schlüsselübergabe vereinbart wurde, räumt der Vermieter dem Mieter ein Zeitfenster von 2 Std. ein - d.h., wenn z.B. 17 Uhr vereinbart wurde, kann der Gast zwischen 16 Uhr und spätestens 18 Uhr anreisen. Danach ist für diesen Tag KEINE Anreise möglich, AUßER, wenn der Gast rechtzeitig telefonisch seine Verspätung ankündigt und der Vermieter einem späteren Zeitpunkt für die Schlüsselübergabe zustimmt.                                       (3) Anreisen nach 22 Uhr sind generell nicht möglich, so dass Gäste, die nach 22 Uhr anreisen, keinen Einlass erhalten.                                                                                                          (4) Der Vermieter hat in den Fällen des § 7 Abs. 3 die Wahl, ob er seinerseits den Rücktritt vom Vertrag i.S.d. § 8 Abs. 3 dieser AGB erklärt oder dem Gast zubilligt am nächsten Tag erneut anzureisen und den Vertrag zu erfüllen.
(5) Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(6) Der Vermieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung/Zimmer und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung/Zimmer keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung/Zimmer und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(7) Am Abreisetag hat der Gast die Wohnung/Zimmer bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung/Zimmer hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
 :
a) 20,00 € / Gast (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr
                             b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr . Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(8) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Wohnung/Zimmer hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(9) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.


§ 12 - Besuch / Besucher

Besuch, bzw. bereits das Betreten des Hauses, einschließlich der Wohnungen/Zimmer durch unbefugte Dritte (befugt sind nur die Gäste selbst) ist strengstens untersagt ! Auch nicht nur "mal eben kurz"! In Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters kann Besuch durch Fremde ausnahmsweise gestattet werden. Ist der Vermieter nicht erreichbar und kann daher die Zustimmung nicht eingeholt werden, gilt diese als nicht gegeben und Besuch, insbesondere, wenn der Vermieter nicht im Haus ist, ist nicht möglich ! Missachtung führt zur sofortigen Beendigung des Aufenthaltes, ohne Erstattung geleisteter Zahlungen.

§ 13 - Hausordnung

An der Innenseite jeder Zimmertüre hängt unsere Hausordnung aus und wird zusätzlich bei jeder Schlüsselübergabe explizit mündlich noch einmal an den Gast kommuniziert. Verstöße gegen die Hausordnung führen zu einer mündlichen Abmahnung und im Wiederholungsfalle zur sofortigen Beendigung des Aufenthaltes, ohne Erstattung.

Ausnahme hiervon sind das absolute Rauchverbot innerhalb des gesamten Hauses, insbesondere innerhalb der Zimmer und die hier aufgeführten Paragraphen 3 & 12 - Verstöße gegen diese führen, ohne Abmahnung, sofort zur Beendigung des Aufenthaltes.


§ 14 Rechnungen/Quitttungen

Wir sind kein Gewerbebetrieb, keine Unternehmer auch keine Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG, sondern private Vermieter. Bei der Art der Vermietung handelt es sich in steuerrechtlicher Hinsicht um die sog. „private Vermögensverwaltung“ und „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“.Ferner werden von uns weder Dienstleistungen, wie z.B. Frühstück, erbracht, noch haben wir in der Vergangenheit, oder werden wir in der Zukunft über die gesetzliche Freigrenze von 17.500,-€/Jahr hinausgehende Einnahmen generieren, so dass das UStG, insbesondere §§ 14, 14a und § 15 UStG überhaupt keine Anwendung auf uns finden. Insofern sind wir nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, so dass unsere Quittungen keine MwSt enthalten. Auch haben wir aus den selben Gründen keine USt-ID und erstellen keine Rechnungen, sondern lediglich Quittungen, bzw. im Vorfeld der Buchungen, Kostenaufstellungen/Angebote.Für weitere Informationen zu Reservierung, Anzahlung, Stornierung Erstattung etc., empfehlen wir den Link zu "Deutscher Tourismusverband e.V."

http://www.deutschertourismusverband.de/service/recht-im-tourismus/reservierung-buchung.html

§ 15 Nutzungsbedingungen Gäste-WLAN

1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen.

Diese Nutzungsbedingungen regeln Ihre und unsere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Gäste-WLAN-Zugangs.

(1) Wir stellen Ihnen in unseren Wohungen/Zimmern einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.                                   (2) Wir gewährleisten ferner nicht, dass der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.             (3) Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.                                                                                                               (4) Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Dienste über den Hotspot genutzt werden können. So können insbesondere Port-Sperrungen vorgenommen werden. In der Regel wird das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails ermöglicht.

2. Zugang und Nutzung

(1) Wir bieten unser Gäste-WLAN nur für Gäste an. Es handelt sich nicht um einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst, sondern um ein internes WLAN für Gäste. (2) Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass Sie sich zuvor für die Nutzung des Hotspots registrieren und/oder die Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu Beginn der Nutzung des Hotspots akzeptieren. Dies kann bei Auswahl des Hotspots als WLAN-Netz im Endgerät in der Regel über ein dann abrufbares Registrierungsformular oder eine Begrüßungsseite erfolgen.

3. Zugangsdaten

(1) Sofern Sie im Zuge einer Registrierung Anmelde-Daten (wie z.B. Benutzername, Passwort, E-Mail etc.) angegeben haben, sind diese von Ihnen geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. (2) Sollten Sie Registrierungsdaten erhalten haben, haben Sie sicher zu stellen, dass der Zugang zu und die Nutzung des Hotspots mit Ihren Benutzerdaten ausschließlich durch Sie als Nutzer erfolgt. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, müssen Sie uns unverzüglich informieren. (3) Sie haften als Nutzer für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4. Ihre Pflichten als Nutzer
(1) Sie sind verpflichtet, etwaige Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von Ihnen zu ihrer Person angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen. (2) Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung unseres Hotspots die geltenden Gesetze einzuhalten. (3) Weitere Pflichten, die sich aus anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ergeben, bleiben unberührt.

5. Preise
Der Dienst wird kostenlos erbracht.

6. Verfügbarkeit der Leistungen

Da unsere Leistungen unentgeltlich erbracht werden, haben Sie keinen Anspruch auf Nutzung des Hotspots. Wir bemühen uns jedoch um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Hotspots.

7. Verbotene Handlungen

Ihnen sind als Nutzer jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
a) das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte; b) die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden; c) die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein; d)die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.
Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzern (z.B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:
a) die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen; b) das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Diensteanbieters; c) die Änderung der vorgegebenen DNS-Server in den Netzwerkeinstellungen des Hotspots des Diensteanbieters; e) die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen; f) die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien; g) die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit); h) die Aufforderung anderer Nutzer oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke.
Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unseres Hotspots zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.

9. Sperrung von Zugängen

Wir können Ihren Zugang zum Hotspot jederzeit vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.

10. Haftungsfreistellung

(1) Sie sind als Nutzer für alle ihre Handlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über unseren Hotspot vornehmen, selbst verantwortlich. (2) Sie stellen uns von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen uns wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern. (3) Sie sind verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne von Ziff. 10 Absatz 2 unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und uns die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.

11. Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von uns verursachten Schäden unbeschränkt. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. (3) Im Übrigen haften wir nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. (4) Soweit unsere Haftung nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen. (5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12. Datenschutz W-LAN

(1) Wir tragen Sorge dafür, dass Ihre personenbezogenen Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. (2) Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen von Ihnen eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. (3) Um die Leistungen des Hotspots für Sie zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten Ihres Endgerätes erforderlich. In dem Zusammenhang werden ggf. auch die MAC-Adressen von Endgeräten temporär gespeichert. Ferner werden wir ggf. Protokolldaten („Logfiles“) über Art und Umfang der Nutzung der Dienstleistungen für 7 Tage speichern. Diese Daten können nicht unmittelbar Ihrer Person zugeordnet werden.

§ 16 . Datenschutz Allgemein

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

§ 17 . Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Leverkusen / Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht und allgemeiner Gerichtsstand ist in beiden Fällen Leverkusen.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Datum: 01.01.2012


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